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Hilfen zur Erziehung sind unterstützende Maßnahmen, die im SGB VIII verankert sind, welche Familien und Kindern in schwierigen Lebenslagen helfen sollen. Sie werden von der Jugendhilfe angeboten und durch uns als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe durchgeführt. Wir bieten Leistungen in folgenden Bereichen an:

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  • Sozialpädagogische Familienhilfe §31:

 

Sozialpädagogen arbeiten direkt mit Familien zusammen, um deren Situation zu stabilisieren und Lösungen für Probleme zu finden.

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  • Erziehungsbeistandschaft §30:

 

Jugendliche erhalten individuelle Unterstützung durch eine fachkundige Person, die ihnen in schwierigen Situationen zur Seite steht. Hilfen zur Erziehung sind unterstützende Maßnahmen, die Familien und Kinder in schwierigen Lebenslagen helfen sollen. Sie werden von der Jugendhilfe angeboten und umfassen verschiedene Formen der Unterstützung, wie zum Beispiel:

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  • Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung §35a:

 

Diese Vorschrift sieht vor, dass Kinder und Jugendliche Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und dadurch ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt oder ebendies zu erwarten ist. Die Integrationshilfe soll sicherstellen, dass betroffene Kinder und Jugendliche trotz ihrer seelischen Beeinträchtigungen bestmöglich am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

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